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Wertgutachten

DEKRA zertifizierte Sicherheit für Ihre Immobilie

Stellen Sie sich vor, Sie zahlen zu viel oder bekommen zu wenig. Investitionen in bleibende Werte sind gegenwärtig schwer im Trend. Doch gleichzeitig wächst die Immobilienblase, vielerorts ist das Verlangen größer als der Wert. Auch bei Erbschaft und Scheidung braucht es belastungsfähige Aussagen.


Sind Sie sicher, den Wert Ihrer Immobilie zu kennen? Können Sie Ihr Empfinden untermauern? Was ist, wenn der Scheidungsanwalt, der Rechtspfleger oder der (Ver-) Käufer eine ganz andere Vorstellung hat? Um in all diesen Fällen Gefühl durch Sicherheit zu ersetzen, helfe ich Ihnen als zertifizierter Gutachter.


Neutral, weisungsunabhängig und sachlich begründet erstelle ich mit meinem Gutachten eine Prognose des Markwertes Ihres Grundstückes.  Mit oder ohne Immobilie berücksichtige ich die örtlichen Gegebenheiten. Verlassen Sie sich auf den Diplom-Betriebswirt mit drei Jahrzehnten Erfahrung als selbstständiger Kaufmann, ein aktuelles Maklerstudium (HAF) und meine Zertifizierung zum Sachverständigen durch die DEKRA.


Letzteres gibt Ihnen die Sicherheit, dass ich hohe allgemein gültige Standards erfülle und einhalte sowie die Grundvoraussetzungen mitbringe, diese verantwortungsvolle Dienstleistung anbieten zu können. 


Meine Gutachten werden mithilfe der wohl in der Branche anerkanntesten Software erstellt. Sprengnetter ProfessionalitätMein Zugang zur QM-Akademie in Heinsberg (Rheinland) bietet den ganz großen Vorteil, dass ich in kniffligen Fällen Rat einholen kann, dass erfahrene Profis an meiner Seite stehen und Gutachten besonderen Anforderungen angepasst werden können (DIN EN ISO/IEC 17024).


Gerne mache ich Ihnen ein unverbindliches Angebot. Wir sollten uns kennenlernen! 

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Vollgutachten

Verbindlich, sicher und gerichtsfest

Die komplexe Gutachtenleistungen eines Verkehrswert-/ Marktwert- Vollgutachtens werden im Gegensatz zum wesentlich günstigeren KURZGUTACHTEN auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der Gebührenordnung der Justiz (§9 JVEG) abgerechnet. Das exakte Honorar für ein umfangreiches Gutachten eines Sachverständigen ist auch vom jeweiligen Verkehrswert einer Immobilie abhängig. Daraus ergibt sich ein mittlerer Preisrahmen von 1190€ bis 2000€.


Es gibt jedoch auch Abweichungen. In bestimmten Fällen sind höhere Gutachterkosten dadurch begründet, dass komplexe Konstellationen oder schlicht die räumliche Größe des Objektes einen erhöhten Schwierigkeitsgrad darstellen und die Bewertung erschweren. 


Das Honorar für ein Gutachten setzt sich überwiegend aus der Zeit zusammen, die der Sachverständige für Recherchen, Objektbesichtigung, Bild-Dokumentation und Berechnungen aufwendet. Daraus entsteht die schriftliche Fassung von durchschnittlich 35-45 Seiten mit der Begründung für das Endergebnis (plus umfangreiche Anlagen) , die über mehrere Tage hinweg ausgearbeitet wird. Dafür werden zahlreiche Dokumente, Auskünfte und Unterlagen von verschiedenen Ämtern und weiteren Informationsquellen benötigt. Nicht selten muss sich der Sachverständige in eine spezielle Fachliteratur für das zu bearbeitende Gutachten einlesen. Aufgrund von Gesetzesänderungen oder steuerrechtlichen Fragen kommt es vor, dass ggf. weitere Experten aus z.B. dem Bereich „Recht & Steuern“ hinzugezogen werden.


Die recht umfangreiche Recherche bei etwa zehn verschiedenen Ämtern und Behörden, wie z.B. Baulastenverzeichnis, Liegenschaftskataster, Grundbuchamt, Sanierungsbehörde, Altlastenkataster usw. ist einer der Hauptgründe, warum ein belastbares Gutachten mehrere Wochen Zeit (etwa 4-6 Wochen) bis zur Fertigstellung in Anspruch nimmt. Ein anderer ist, dass man sich selbst in einen solchen Auftrag einlebt, um der Verantwortung entsprechend alle Eventualitäten zu beleuchten. Aber hierüber können Absprachen getroffen werden. Wenn nötig, bin ich sehr wendig und durchaus an die Lage anpassbar.


Oft kann ein Immobilien-Gutachten aber auch wesentlich preiswerter (und schneller) erstellt werden, in Form eines Kurzgutachtens. Insbesondere dann, wenn rein der Wert (z.B. Wertfeststellung bei Kauf-/Verkaufsabsichten) für die „interne Verwendung“ von Interesse ist. Diese Art von Gutachten sind zwar nicht gerichtsfest, können also gegenüber Dritten (z.B. Gerichte, Finanzamt, Banken) nicht eingesetzt werden. Diese preisgünstigen „Kurzgutachten“ werden zu Pauschalkosten oder auf Stundenbasis erstellt und umfassen i.d.R. nur etwa 15-20 Seiten schriftliche Ausarbeitung. Sollte sich später herausstellen, dass doch ein Vollgutachten nötig ist, rechne ich die bisherigen Kosten an.

Kurzgutachten

Die preiswerte Alternative für Ihre Immobilie

Kein Vergleich zu McMakler und Konsorten, die nur auf Adressfang sind und maschinelle Algorhitmen grob schätzen lassen. Danach werden oft doch Kosten fällig und ggf. sogar ein Maklervertrag. Wenn Sie von mir wissen möchten, welchen Wert Ihre Immobilie besitzt, welchen Marktpreis Sie derzeit bei Verkauf erzielen können oder generell von einem Sachverständigen etwas schriftliches benötigen, z.B. als Grundlage für Verkaufsargumentationen gegenüber Interessenten, dann ist diese Variante für Sie sicherlich sehr interessant. Allerdings besitzt ein solches „Kurzgutachten“ keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten.


Das Kurzgutachten wird auf ähnlicher Basis wie das „Verkehrswertgutachten“ erstellt, wobei der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung diesmal nur 15 bis 20 Seiten umfasst und daher natürlich nicht alle Aspekte aufgeführt werden können. Und ich würde Sie bitten – um die Kosten zu minimieren – alle behördlichen Dokumente beschaffen (eine Liste der Stellen und Adressen erhalten Sie von mir) die hierfür notwendig sind, vom Grundbuchamt bis hin zum Bauamt. 


Dieses Kurzgutachten von mir als zertifiziertem Sachverständigen für die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke erhalten Sie zu einem Pauschalpreis ab 333€* (je nach Objekt wie z.B. Eigentumswohnung / Einfamilienhaus und Schwierigkeitsgrad).


Der Ablauf und Leistungen zu dem Kurzgutachten:



  1. Sie beauftragen mich, den Wert Ihrer Immobilie im Rahmen eines Kurzgutachtens festzustellen. Für Ihre Planungssicherheit können wir ein Pauschalhonorar vereinbaren.

  2. Sie erhalten von mir eine Liste mit den Dokumenten, die von den Behörden beschafft werden müssen. Darin enthalten sind auch die Adressen, wo Sie diese beziehen können und wie hoch ca. die Kosten der Ämter für die Ausstellung der Dokumente sind. Z.B. bei einem unbeglaubigten Grundbuchauszug werden in der Regel etwa 20€ pro Auszug verlangt. Natürlich übernehme auch ich diese Beschaffung gerne gegen zusätzliche Berechnung.

  3. Die Beschaffung aller Unterlagen wird mehrere Tage dauern. Zwischenzeitlich vereinbare ich mit Ihnen eine Objektbesichtigung. 

  4. Eine Sichtung des Bewertungsgrundstückes ist Grundvoraussetzung für alle Gutachten.


Wir schauen uns an: 


Wohnbereich und Keller
Überprüfung auf Feuchtigkeit bzw. Schimmelbildung
Energetische Prüfung wie Fenster, Türen, Isolation von Hauswand, Dämmung Geschoßdecken usw.
Überprüfen von evtl. Undichtigkeiten / Feuchtigkeit
Sichtung der Außenfassade, Balkone, Terrasse, Brüstungen auf Schäden
Sichtung des Daches inkl. Regenrinne, Eindeckung, Gebälk, innerer Zustand des Dachstuhls  
Versorgungsleitungen / Hausanschlüsse, Installationen
Haustechnik wie Elektroinstallation und Heizung
Garage und Überdachungen
Gesamtzustand
Wartungs-/Sanierungsstau


Im Anschluss, wenn alle besorgten und notwendigen Dokumente vorliegen, erstelle ich unter Einbezug des Grundstückes, der Lage und weiteren maßgeblichen Faktoren ein schriftliches Gutachten mit ca. 10-20 Seiten Umfang. 


Als Option haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Kurzgutachtens für dasselbe Objekt ein offizielles Verkehrswertgutachten zu erhalten, welches Sie z.B. als Rechtsgrundlage vor Gericht oder als Finanzierungsgrundlage für ein Kreditinstitut verwenden können. Das Honorar für das Verkehrswertgutachten wird nach der Gebührenordnung für Architekten abgerechnet. Die Kosten vom vorherigen Kurzgutachten werden natürlich verrechnet. 


 


*einfacher Schwierigkeitsgrad


 

Ratschlag

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten – ein persönlicher Tipp

Wenn Sie von mir wissen möchten, was Ihre Immobilie Wert ist – z.B wenn Sie einen Verkauf beabsichtigen oder Sie eine kleine Erbengemeinschaft zum Beispiel unter Geschwistern sind – sich also im Grunde einig sind und nur gerne eine objektive Werteinschätzung vom DEKRA-Fachmann mit einer schriftlichen Begründung dazu hätten, ist das Kurzgutachten in vielen Fällen ausreichend. Solange z.B. das Nachlassgericht nicht im Spiel ist.


Wenn Sie allerdings in einen Rechtsstreit gehen, z.B. bei Uneinigkeit einer Erbengemeinschaft, Scheidung, einer zweifelhaft hohen Ansetzung des Immobilienwertes durch das Finanzamt und der daraus geforderten Erbschaftssteuer, ist das Vollgutachten die einzige und richtige Option.